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[Bayern] Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle setzt individuelle Regelung für 13. Jahrgangsstufe des letzten G-9-Jahrgangs in Kraft

MÜNCHEN. Der Bayerische Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle setzt zugunsten  der Schülerinnen und Schüler der 13. Jahrgangsstufe des neunjährigen  Gymnasiums eine individuelle Regelung für die Bildung der Halbjahresnoten  in Kraft, eine Günstigkeitsklausel.




Aufgrund der Kürzung des ersten Unterrichtshalbjahres um rund einen Monat - die Schülerinnen und Schüler erhalten die Halbjahreszeugnisse bereits am 23. Dezember - war die Zahl der Schulaufgaben in den Leistungskursen reduziert worden, um so die Kollegiaten zu entlasten. D.h.: Sie schreiben in den Leistungskursen in diesem Halbjahr nur jeweils eine Klausur. Diese Klausur wird nach der Neuregelung im Verhältnis zu den mündlichen Leistungen entweder doppelt oder einfach gewichtet - und zwar zugunsten der besseren Zeugnisnote der Schüler.

 

"Ich will angesichts der bildungspolitischen Sondersituation des doppelten Abiturientenjahrgangs auch den Schülerinnen und Schülern des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums gerechte Chancen sichern", argumentiert der Minister." Die Günstigkeitsklausel ist das Ergebnis der umfassenden Monitoring-Strategie. Mit Hilfe von Umfragen und Diskussionsforen mit Schülern, Eltern und Lehrkräften hat Minister Spaenle seit 2009 die Situation der Schülerinnen und Schüler des letzten Jahrgangs des neunjährigen Gymnasiums und des ersten Jahrgangs des achtjährigen Gymnasiums intensiv überwacht und Lösungen für auftretende Probleme angeboten.

 

Zu den weiteren Maßnahmen, die Minister Spaenle angesichts der
Schnittstellensituation und des verkürzten Schuljahres für die G9-Schüler bereits eingeführt hatte, gehören u.a.:

 

  • eine Kürzung der Lehrpläne für alle Fächer - entsprechend werden die reduzierten Inhalte auch nicht in den Abiturprüfungen berücksichtigt
  • eine Reduzierung der Anzahl der Schulaufgaben in den Leistungskursen
  • Feststellungsprüfungen, mit denen die Schülerinnen und Schüler trotz schwacher Leistungen in einzelnen Fächern in der Jahrgangsstufe 13 noch zum Abitur zugelassen werden können
  • ein Nachtermin im September für die Kollegiaten, die die Abiturprüfungen beim ersten Anlauf nicht bestanden haben. "Den Weg des Monitorings und der Prozesssteuerung bei den Schülerinnen und  Schülern des acht- und des neunjährigen Gymnasiums werden wir konsequent  fortsetzen. Bisher ergaben die Noten der jeweiligen Halbjahreszeugnisse,  dass die jungen Menschen in beiden Formen des Gymnasiums vergleichbare Ergebnisse erzielt haben", so der Minister abschließend.

 

Dr. Ludwig Unger, Pressesprecher des Bayerischen Staatsministeriums für  Unterricht und Kultus


http://www.km.bayern.de/km


 
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